gemäß Instituts-Vergütungsverordnung
Der Bankensektor war im Jahr 2010 von einer dynamischen Entwicklung im Hinblick auf ver-änderte Anforderungen an die angewendeten Vergütungssysteme geprägt: Auf europäischer Ebene wurden bindende Vorgaben wie die ‚Capital Requirements Directive III‘ (CRD-III-Richtlinie) und die ‚Guidelines on Remuneration Policies and Practices‘ des Committee of European Banking Supervisors (CEBS-Guidelines) veröffentlicht. In Deutschland trat am 13. Oktober 2010 die Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) in Kraft, die den letzten Schritt des dreistufigen Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur schnellstmöglichen Umsetzung der FSB-Prinzipien und -Standards sowie der vergütungsbezogenen Regelungen in der CRD III darstellt. Weitere vergütungsrelevante Vorschriften enthalten das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (VergAnfG) vom 21. Juli 2010 sowie das im Dezember 2010 verabschiedete Restrukturierungsgesetz (RStruktG).
- Vergütungsbericht 2010 - PDF, 156,1 kB
